Meldepflicht (IFSG)
Meldepfllicht nach Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz regelt, welche Erkrankungen und Erreger dem Gesundheitsamt zu melden sind. Wir im Labor melden automatisch die relevamten Erreger. zusätzlich müssen Sie als Arztpraxis melden:
Hier finden Sie eine Übersicht über diese Erkrankungen und Keime.