Dr.med.habil. E.Schön | Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Biochemie und Immunologie | Gildenplatz 1-5 | D-47574 Goch | Tel +49(0) 28 23 97 14 0
Befundberichte
Laborbefund
- Von jedem Untersuchungsauftrag wird ein Befundbericht
erstellt, der in gedruckter Form dem Auftraggeber per
Kurierdienst oder Post zugestellt wird. Dies erfolgt
unabhängig davon, ob ein Befund zusätzlich auch auf
elektronischem Wege (Telefax, LDT) übermittelt wurde. Dem
gedruckten Endbefund kommt deshalb die oberste Priorität
zu.
- Der Endbefund wird in der Labor-EDV archiviert und ist
unbegrenzt lange abrufbar.
- Jeder gedruckte Endbefund ist durch einen Facharzt für
Labormedizin medizinisch validiert und trägt
diesen Validierungsvermerk. Sollten Sie einen Befund sehen,
der den Validierungseintrag nicht trägt, handelt es sich um
einen Vorab-Befund mit vorläufigem Charakter.
- Elektronisch per LDT (Labor-Datentransfer) übermittelte
Endbefunde entsprechen den gedruckten Endbefunden und sind
medizinisch validiert, Teilbefunde tragen auch hier
vorläufigen Charakter und sind medizinisch nicht
validiert.
Fax- und Teilbefund
- Vorab-Befunde können per Telefax auch durch
Labor-Mitarbeiter ausgelöst werden, bevor sie durch einen
Laborarzt medizinisch validiert wurden. Das können Sie daran
erkennen, daß der Validierungsvermerk fehlt.
- Auch gedruckte oder per LDT übertragene
Teil-/Vorab-Befunde sind generell als
vorläufig und deshalb medizinisch nicht
validiert zu betrachten.
Befundauskunft
- Auskunft über Inhalt und Interpretation eines
medizinischen Laborbefundes darf prinzipiell nur der
ärztliche Leiter des Labors bzw. seine
Stellvertretung geben. Dies gilt sowohl gegenüber Ärzten als
auch gegenüber Patienten.
- In seltenen Ausnahmefällen hat der
Laborarzt technische Mitarbeiter des Labors
befugt, für den Fall seiner Abwesenheit telefonische
Befundauskunft für ausgewählte Untersuchungen zu erteilen.
Dabei kann keine fachlich-medizinische Wertung erfolgen.